Sportförderung

Förderung

Die Stiftung gewährt Beiträge  an den Dachverband der nationalen Sportverbände (Swiss Olympic). Dieser ist für die Verteilung der Gelder an seine Mitgliederverbände und Partner gemäss Leistungsvereinbarung zwischen der SFS und der Swiss Olympic, verantwortlich.  an nationale Sportverbände, die wie der Fussball- und der Eishockeyverband massgebend in der Schweiz Wettsubstrat generieren. Der Stiftungsrat muss das Geld vollumfänglich gemeinnützig und zur Förderung des nationalen Sports, insbesondere für den Nachwuchsleistungssport, für Aus- und Weiterbildung, für die Information sowie für die Verwaltung der Stiftung einsetzen. Die Verwendung der Gelder zur Erfüllung öffentlich-rechtli- cher gesetzlicher Verpflichtungen ist untersagt (Art. 125 Abs. 3 BGS). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge der SFS.

Verfahren für die Festlegung des Betrags zur Förderung des nationalen Sports

Auf Antrag des Stiftungsrates beschliesst die Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG) jeweils für vier Jahre die Schwerpunkte und den Betrag aus dem Reingewinn, der der Stiftung jährlich zugewendet wird. Der Beschluss der FDKG kommt zustande, wenn sowohl die Mehrheit der Stimmenden der sechs Kantone der Westschweiz als auch die Mehrheit der Stimmenden der zwanzig Kantone der Deutsch- schweiz und des Kantons Tessin dem Antrag zustimmen. Der Betrag wird von den Kantonen im Ver- hältnis der Einwohnerzahlen getragen. 
Kontakt Links Stiftung Sportförderung Schweiz Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG) Postfach 13 Gespa - Interkantonale Geldspielaufsicht 3054 Schüpfen Swiss Olympic 032 675 10 23 Schweizer Fussballverband (SFV) info@fses.ch Swiss Football League (SFL) Schweizer Eishockey (SIHF)
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