Auftrag
Die Stiftung bezweckt die Förderung des national organisierten Sports.
Sie gewährt Beiträge aus den von den Kantonen zu diesem Zweck gestifteten Reingewinnanteilen aus Grossspielen,
nach den Vorgaben des Bundesgesetzes für Geldspiele (BGS), des gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats (GSK)
und des Stiftungsreglements (RSFS).
Sie kann Beiträge von Dritten entgegennehmen und diese gemäss den Vorgaben des Stiftungsreglements im
Rahmen des Stiftungszwecks verwenden. Sie betreibt keine aktive Mittelakquisition.
Sie kontrolliert die zweckgemässe Verwendung von Beiträgen durch die Destinatärinnen und Destinatäre sowie die
Bekanntmachung der Herkunft der Mittel.
Sie verwaltet das Stiftungsvermögen.
Revisionsstelle
Die Revisionsstelle prüft insbesondere, ob die Mittelvergabe durch die SFS im Einklang mit den Vorgaben des
übergeordneten Rechts, des vorliegenden Reglements und des Beschlusses der FDKG über die Schwerpunkte für den
Einsatz der Mittel zugunsten des national organisierten Sports erfolgt ist.
Unsere Aufgabe
… ist die Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der Gelder
zur Förderung des national organisierten Sports in der Schweiz.
Organe der Stiftung
Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die von der FDKG für vier Jahre gewählt werden.
Eine Wiederwahl ist möglich.