Auftrag
Die Stiftung bezweckt die Förderung des national organisierten Sports.
Sie gewährt Beiträge aus den von den Kantonen zu diesem Zweck gestifteten Reingewinnanteilen
aus Grossspielen, nach den Vorgaben des Bundesgesetzes für Geldspiele (BGS), des
gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats (GSK) und des Stiftungsreglements (RSFS).
Sie kann Beiträge von Dritten entgegennehmen und diese gemäss den Vorgaben des
Stiftungsreglements im Rahmen des Stiftungszwecks verwenden. Sie betreibt keine aktive
Mittelakquisition.
Sie kontrolliert die zweckgemässe Verwendung von Beiträgen durch die Destinatärinnen und
Destinatäre sowie die Bekanntmachung der Herkunft der Mittel.
Sie verwaltet das Stiftungsvermögen.
Revisionsstelle
Die Finanzkontrolle des Kantons Aargau wurde vom Stiftungsrat für die Periode 2021 – 2024 als
Revisionsstelle gewählt.
Sie prüft insbesondere, ob die Mittelvergabe durch die SFS im Einklang mit den Vorgaben des
übergeordneten Rechts, des vorliegenden Reglements und des Beschlusses der FDKG über die
Schwerpunkte für den Einsatz der Mittel zugunsten des national organisierten Sports erfolgt ist.
Unsere Aufgabe
… ist die Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der Gelder
zur Förderung des national organisierten Sports in der Schweiz.
Organe der Stiftung
Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die von der FDKG für vier Jahre gewählt werden.
Eine Wiederwahl ist möglich.