Kontakt Links Stiftung Sportförderung Schweiz Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG) Postfach 13 Gespa - Interkantonale Geldspielaufsicht 3054 Schüpfen Swiss Olympic 032 675 10 23 Schweizer Fussballverband (SFV) info@fses.ch Swiss Football League (SFL) Schweizer Eishockey (SIHF)

Auftrag

Die Stiftung bezweckt die Förderung des national organisierten Sports.  Sie gewährt Beiträge aus den von den Kantonen zu diesem Zweck gestifteten Reingewinnanteilen aus Grossspielen, nach den Vorgaben des Bundesgesetzes für Geldspiele (BGS), des gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats (GSK) und des Stiftungsreglements (RSFS).  Sie kann Beiträge von Dritten entgegennehmen und diese gemäss den Vorgaben des Stiftungsreglements im Rahmen des Stiftungszwecks verwenden. Sie betreibt keine aktive Mittelakquisition.  Sie kontrolliert die zweckgemässe Verwendung von Beiträgen durch die Destinatärinnen und Destinatäre sowie die Bekanntmachung der Herkunft der Mittel.  Sie verwaltet das Stiftungsvermögen. 

Revisionsstelle

Die Finanzkontrolle des Kantons Aargau wurde vom Stiftungsrat für die Periode 2021 – 2024 als Revisionsstelle gewählt. Sie prüft insbesondere, ob die Mittelvergabe durch die SFS im Einklang mit den Vorgaben des übergeordneten Rechts, des vorliegenden Reglements und des Beschlusses der FDKG über die Schwerpunkte für den Einsatz der Mittel zugunsten des national organisierten Sports erfolgt ist. 

Unsere Aufgabe

… ist die Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der Gelder zur Förderung des national organisierten Sports in der Schweiz.

Organe der Stiftung

Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die von der FDKG für vier Jahre gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. 
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